Rubrikübersicht | Impressum | 08. Mai 2024


Demokratie und Aktion

Milde Strafen für ehemaligen OB-Kandidaten wegen Volksverhetzung und sexuellem Missbrauch

Bild: Der Bürgerwehrgründer bei einer öffentlichen Veranstaltung am Mikrofon

Der Bürgerwehrgründer bei einer öffentlichen Veranstaltung am Mikrofon

Das Amtsgericht Pforzheim verurteilte im August 2018 einen jetzt 32-jährigen Mann aus Kasachstan ohne öffentliche Verhandlung wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 2000 Euro.

Hetze gegen Lesben und Schwule im Netz kann teuer werden, dafür gab es bereits 2016 einen Strafbefehl über 9.000 Euro, weil er Homosexuelle in einem Facebook-Post beleidigt und bedroht hatte.
Damals soll F. in einem Facebook-Eintrag Homosexuelle und Lesben u.a. als „Pack" betzeichnet haben.

Das Amtsgericht Pforzheim folgte damit einem Antrag der Staatsanwaltschaft, die seit mehreren Wochen wegen Volksverhetzung gegen F. ermittelt hatte. Nach Paragraf 130 des Strafgesetzbuchs kann mit Freiheitstrafe bis zu fünf Jahren bestraft werden, wer gegen Teile der Bevölkerung "zum Hass aufstachelt" beziehungsweise diese "beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet". Facebook selbst hatte die Seite des ehemaligen Pforzheimers nach Beschwerden anderer User gesperrt.
Dagegen legte der Beschuldigte erfolgreich Widerspruch ein, die Strafe lag nun mit 100 Tagessätzen zu 20 Euro wesentlich niedriger. Im Fall einer weiteren Anklage wegen angeblichem sexuellem Missbrauch im Familienkreis wurde F. nun freigesprochen, „das sei nur eine Blödelei gewesen"...
Der in Kasachstan geborene 29-Jährige war auch mal Anmelder und Hauptredner einer Demonstration russlandstämmiger Pforzheimer auf dem Pforzheimer Marktplatz , die sich gegen angebliche Übergriffe von Flüchtlingen richtete. (U.a. der Fake-Fall Lisa) Anschließend gründete er eine "Bürgerwehr", die sich zu "Sicherheits-Spaziergängen" durch einige Stadtviertel wie z.B. dem Haidach traf.
Auch als Oberbürgermeisterkandidat wollte F. antreten, um für "Recht und Ordnung" in Pforzheim zu sorgen. Mehrfach behauptete er, nicht rechtsextrem zu sein Auf seiner Facebookseite prankt zudem groß das Logo der AfD.. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig

17.08.2018

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